Warum ich den LIVA – LIDO Sounds Vertrag will

Seit 1. September gilt das neue Informationsfreiheitsgesetz. Öffentliche Stellen sowie öffentliche Unternehmen müssen nun in der Regel Anfragen von Bürger*innen beantworten und können sich nicht mehr pauschal hinter dem Amtsgeheimnis verstecken. Diesen Tag habe ich schon lange im Kalender rot markiert, denn es gibt natürlich einige interessante Sachen in Oberösterreich und Linz abzufragen.

Meine erste Anfrage ging an die LIVA, die Linzer Veranstaltungs Gesellschaft. Diese betreibt mit dem Brucknerhaus und dem Posthof zwei der großen Kulturinstitionen der Landeshauptstadt. Und diese waren in den letzten Jahren leider mehr wegen diversen Skandalen rund um ihren Intendanten Kerschbaum und den ehemaligen Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) in den Medien als wegen dem Kulturprogramm.

Meine Anfrage lautete: „Ich bitte unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz um Übermittlung aller Verträge der LIVA mit der Arcadia Live GmbH sowie mit dieser verbundenen Unternehmen, die in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden.“

Hintergrund sind die dubiosen Deals rund um das Festival LIDO Sounds in Linz. Dieses wurde zwar von der Arcadia Live GmbH veranstaltet, allerdings in enger Abstimmung mit der LIVA. Es gibt einige Gerüchte in der Szene, dass nicht alle Informationen über die Natur der Kooperation, die öffentlich ausgegeben wurden, gänzlich stimmen. Und dann gibt es da noch, wie die OÖN berichteten, den Vorwurf einer dubiosen Zahlung des Veranstalters an Kerschbaums „pannART Consulting OG“, die für die „Anbahnung des LIDO Sounds Festivals“ 30.000 Euro kassiert haben soll. Warum einer der größten Festivalbetreiber Österreichs dafür Unterstützung von einem 2 Personen Betrieb aus dem Burgenland braucht, sollte man wohl hinterfragen.

Insofern gibt es meiner Ansicht nach ein gesteigertes öffentliches Interesse an den Verträgen – auch wenn es gut sein kann, dass diese sauber sind und keine politisch oder rechtlich heiklen Details beinhalten. Genau für so etwas ist das Informationsfreiheitsgesetz gemacht.

Sollte die LIVA die Herausgabe der Verträge verweigern, so ist eine Prüfung vor dem Verwaltungsgericht möglich. Diese prüft dann, ob es sachliche Gründe für eine Nichtveröffentlichung gibt – ein Prozess, den wir uns alle natürlich am liebsten sparen würden.

Schauen wir mal, wie die LIVA reagiert.

Bild: Simone Grübl

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