„Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“ (Staatsgrundgesetz, Artikel 17a , BGBl. Nr. 262/1982).
Die Freiheit der Kunst endet in der Realität dort, wo die Künstler zu schwach sind, sich über Begrenzungen hinwegzusetzen.Der israelische Künstler Ronen Eidelman hat vor kurzem in einem Interview mit der Jungleworld folgende schöne Gedanken über den Umgang der Grenze zwischen Kunst und Politik geäußert: „Zieht man als Künstler eine deutliche Grenze, sichert man sich durch die Autonomie der Kunst ab, geht aber das Risiko ein, ihr die Effektivität zu nehmen. (…) Wer auf dem Autonomiestatus der Kunst beharrt, macht ihre Rezeption und Bewertung vorhersehbar.“ Es kommt also darauf an, sich der Grenzen bewusst zu sein, diese aber gleichzeitig zu verwischen und dadurch zu erweitern. Dadurch sind noch Grenzverstöße möglich, wie ich 2010 selbst erleben musste, als die Landeskulturdirektion auf Grund von Interventionen der FPÖ eine Projektförderzusage an mich zurückzog. Die Begründung? „Es handelt sich nicht um Kunst“. Die Folge? Eine Halbierung des KUPF-Innovationstopfs, aus dem das Projekt hätte gefördert werden sollen.
Schon damals habe ich befürchtet, dass das Beispiel Schule machen wird, und jetzt ist es soweit. Das Land Tirol hat die Förderung zweier Projekte im Rahmen des „TKI-Open“ abgelehnt, nach dem diese von einer unabhängigen Jury zur Förderung empfohlen wurden.
Eines davon hieß „Wahlen sind Betrug“, eingereicht vom Künstler Oliver Ressler, der Plakate wie dieses in der Öffentlichkeit aufhängen wollte:
Die Begründung der Tiroler Kulturdirektion:
Die Arbeit kann nicht gefördert werden, da der Text auf dem Plakat falsch ist.
Es sagt viel über den Zustand der Demokratie eines Landes aus, wenn Personen mit einem solchen Kunstverständnis und -kenntnis über Wohl und Wehe der Kunst- und Kulturschaffenden entscheiden dürfen. Denn diese Entscheidung ist nicht nur haarsträubend dumm, sondern in meinen Augen ein klarer Verfassungsbruch. Ich empfehle meinem Kollegen den Gang vor den Verfassungsgerichtshof, auch wenn es traurig ist, dass man im Österreich des dritten Jahrtausends noch um die grundlegende Freiheit der Kunst kämpfen muss.
Doch man kann diesen Skandal auch als Chance wahrnehmen: Als Chance, wieder einmal grundlegend über die Ziele österreichischer Kultur- und Kunstförderung zu diskutieren. Denn das sich diese in den letzten Dekaden hauptsächlich auf die Etablierung touristisch verwertbarer Formate und Institutionen gerichtet hat, ist kein Geheimnis. KünstlerInnen, brecht aus euren Gefängnissen aus, raus aus den Museen, raus aus den Festspielen, raus aus den Kulturgroßevents! Baut autonome Strukturen auf, erkämpft euch die Unabhängigkeit und verteidigt sie mit Zähnen und Klauen gegen jene, die eure Kunst nur so lange dulden, wie sie euch am Gängelband wissen und kontrollieren können. Zeigt den Willen, nicht nur über die Gesellschaft zu reflektieren, sondern diese auch aktiv zu gestalten.
Übrigens, das zweite Projekt, dessen Förderung abgelehnt wurde? Eines, das sich mit der NS-Vergangenheit Tirols auseinandergesetzt hätte. Wen wunderts, in einem Land, in dem Partys von Rechtsextremen als Weltkulturerbe gelten?